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   BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80   

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https://dejure.org/1980,2713
BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80 (https://dejure.org/1980,2713)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1980 - 6 CB 42.80 (https://dejure.org/1980,2713)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1980 - 6 CB 42.80 (https://dejure.org/1980,2713)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Rüge, ein ehrenamtlicher Richter habe während der Verhandlung geschlafen - Besondere Bedeutung der Vernehmung des Klägers als Partei in Kriegsdienstverweigerungssachen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80
    Der Grundsatz, daß der Vernehmung des Klägers als Partei in Kriegsdienstverweigerungssachen besondere Bedeutung zukommt, ist vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt und betont worden (vgl. BVerwGE 55, 217); er bedarf keines erneuten Ausspruchs.
  • BVerwG, 02.04.1980 - 6 B 8.80

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80
    Sofern die Beschwerde in diesem Zusammenhang Verfahrensmängel (u.a. die Art und Weise der Beweiswürdigung) geltend macht, ist sie unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 28.04.1980 - 6 B 38.80

    Vorliegen einer echten Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers bei

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. April 1980 - BVerwG 6 B 38.80 - und vom 24. Juni 1980 - BVerwG 6 B 45.80 -).
  • BVerwG, 24.06.1980 - 6 B 45.80

    Darlegungserfordernisse bei einer Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. April 1980 - BVerwG 6 B 38.80 - und vom 24. Juni 1980 - BVerwG 6 B 45.80 -).
  • BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79

    Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung

    Das hat der Senat auch deutlich in seinemBeschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 - zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 19.02.1985 - 6 C 29.84

    Schlafender Richter während der Hauptverhandlung als Verfahrensmangel -

    Hätte er wirklich Anzeichen des Schlafes eines ehrenamtlichen Richters beobachtet, so wäre ein solcher Hinweis geboten gewesen, damit dieser Umstand, der nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten einen Verfahrensmangel darstellen soll, sofort hätte aufgeklärt werden können (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 - und vom 14. November 1983 - BVerwG 6 C 116.82 -).
  • BVerwG, 16.01.1984 - 6 C 91.82

    Rechtsmittel

    Hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers solche Anzeichen beobachtet, so wäre es im übrigen seine Sache gewesen, den Vorsitzenden darauf hinzuweisen, damit dieser Umstand, der einen Verfahrensmangel darstellen soll, sofort hätte aufgeklärt werden können (vgl. dazuBeschlüsse vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 - undvom 14. November 1983 - BVerwG 6 C 116.82 -).
  • BVerwG, 14.11.1983 - 6 C 116.82

    Rechtsmittel

    Hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers wirklich solche Anzeichen beobachtet, so wäre es im übrigen seine Sache gewesen, die Vorsitzende darauf hinzuweisen, damit dieser Umstand, der nach Auffassung des Prozeßbevollmächtigten einen Verfahrensmangel darstellen soll, sofort hätte aufgeklärt werden können (vgl. dazuBeschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 -).
  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 40.83

    Einschlafen eines ehrenamtlichen Richters während der mündlichen Verhandlung -

    Hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers die von ihm als Anzeichen zeitweiligen Schlafens des Richters gedeuteten Erscheinungen wirklich während der Beweisaufnahme beobachtet, so wäre es seine Sache gewesen, den Vorsitzenden darauf hinzuweisen, damit dieser Umstand, der nach Auffassung der Revision einen Verfahrensmangel darstellen soll, sofort hätte aufgeklärt werden können (vgl. dazu Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 -).
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